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AGB

Einleitung
Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Kunden und Fotografin gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung.
„Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

(Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Online-Galerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)

1. Vertragspartner, Anschrift
Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist:
Ansichtssach Fotografie

Maria Bruckmaier
Marktplatz 4
84533 Marktl

2. Vertragsschluss
Ein Angebot an den Kunden ist für die Fotografin bezüglich des Termins der Hochzeitsfotografie nur im Sinne einer Vormerkung zu sehen und besitzt eine Gültigkeit von maximal 7 Tagen.

Eine Bindung kommt erst nach verbindlicher Beauftragung der Fotografin durch den Kunden zustande.

Verbindlich ist die Buchung bei Hochzeiten dann, wenn zusätzlich die entsprechende Terminreservierungsgebühr innerhalb von 7 Tagen per Überweisung beglichen wurde. Die Terminreservierungsgebühr bei Hochzeiten versteht sich als Teilleistung des Auftrags.

Eine verbindliche Bestellung durch den Kunden gegenüber der Fotografin ohne vorhergehendes Angebot der Fotografin stellt ein Angebot zum Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung dar.

Durch die Abgabe einer Bestellung bzw. durch die Annahme eines Angebots der Fotografin, akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Der Kunde erklärt sich mit dem Stil der Fotografin einverstanden.

3. Vergütung und Kosten
Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Das Honorar ist ohne Abzug 14 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten.


Bei Aufträgen zur Hochzeitsreportage (Tagesbegleitung, ab 6 Stunden) wird eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 500,- EUR berechnet.

Bei Aufträgen zur standesamtlichen Hochzeit (bis 3 Stunden) wird eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 250,- EUR berechnet.

Die Terminreservierungsgebühr versteht sich als Teilleistung des Auftrages und ist innerhalb von 7 Tagen per Überweisung zu begleichen.

Der Kunde erklärt mit der Überweisung der Terminreservierungsgebühr die Richtigkeit der Auftragsbestätigung der Fotografin und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe.


Die jeweiligen Reisekosten werden im Vertrag verbindlich festgelegt.

Übersteigt die An- und Abreise der Fotografin den Radius zur PLZ 84533 Marktl um mehr als 25 km, oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet:

je gefahrener Kilometer 0,50 EUR und

je gefahrener Stunde 60,00 EUR.

Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug, sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag vereinbart, wird vom Kunden ein Einzelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt.

Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen erfolgt in der Regel eine Übernachtung von 2 Nächten ab 250 km.
Durch den Vertragsschluss anfallende, sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

Essen und Getränke während der Hochzeitsreportage (ab 6 Stunden) werden vom Kunden der Fotografin sowie ggf. Assistenten unentgeltlich zur Verfügung gestellt.


Wünscht der Kunde während der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktion auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden wird ein Honorar von 255,00 EUR für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, sofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat oder Infolge höherer Gewalt und Witterungseinflüssen, so kann die Fotografin eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Kunden kann die Fotografin auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

4. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars bleiben die gelieferten Materialien und sonstigen Waren

(Online- Galerie, USB-Stick, Geschenkbox, Fotobuch, etc.) Eigentum der Fotografin.

5. Ausführung von Vertragspflichten beider Vertragsparteien
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von der Fotografin ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind unter Umständen gesondert zu vergüten.
Alle bearbeiteten Fotos werden dem Kunden im JPEG Format zur Verfügung gestellt.

Dabei erstellt die Fotografin nach eigenem Empfinden eine Sammlung aus Farb- oder Schwarz-Weiß Fotos.
Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z.B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden.

Die Fotografin ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Kunden erwünscht ist.
Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Kunden nicht gestattet.
Insbesondere bei Halb- oder Ganztagsbuchungen sind der Fotografin sowie ggf. Assistenten angemessene Pausen inkl. Verpflegung und Sitzplatz zu gewähren.
Die Fotografin wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden.
Die Fotografin verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden.

Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen, verbleiben bei der Fotografin - es erfolgt keine Herausgabe an den Kunden.
Der Kunde versichert, dass er bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Kunde. 


6. Gewährleistung / Haftung
Gegen die Fotografin gerichtete Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens der Fotografin verursacht worden ist.
Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen der Fotografin) die Fotografin zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall der Fotografin kommen, bemüht sich die Fotografin (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt.

Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
Die Fotografin haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos.

Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten an/in einem Computer entstehen, leistet die Fotografin keinen Ersatz.
Die Fotografin ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller, Galerie-Plattformen oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen.

Die Fotografin ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenem Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen.
Die Fotografin haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.

Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt die Fotografin keine Haftung.
Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Kunde kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Kunden nicht erreichen, so kann die Fotografin hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.
Die Fotografin wird, soweit möglich, für gelieferte Waren in angemessener Zeit Ersatz liefern oder für die Beseitigung des Fehlers sorgen.

Bei fehlgeschlagener Fehlerbeseitigung bzw. Ersatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr, gerechnet ab Lieferung.

Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich bei der Fotografin geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch die Fotografin beim Kunden möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar.
Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Farbabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden.

Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7. Rücktritt vom Vertrag

Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so wird bei Hochzeiten die

Terminreservierungsgebühr wie folgt einbehalten:

Bei Aufträgen zur Hochzeitsreportage (Tagesbegleitung, ab 6 Stunden): Terminreservierungsgebühr in Höhe von 500,- EUR.

Bei Aufträgen zur standesamtlichen Hochzeit (ab 3 Stunden): Terminreservierungsgebühr in Höhe von 250,- EUR.

Bei sämtlichen anderen Shootings werden 30% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Auftragnehmer gezahlt.

Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.

8. Pandemie-Szenarien
Sollte aufgrund einer Pandemie ein behördliches Verbot von Veranstaltungen ausgesprochen werden, sodass die Hochzeitsreportage nicht stattfinden kann, so werden alle Zahlungen, abzgl. der bereits erbrachten Leistungen, an den Kunden zurückgezahlt. Sollte die Hochzeit in diesem Zuge verschoben werden, so wäre eine gemeinsame Absprache zwischen der Fotografin und dem Kunden nach möglichen Alternativterminen wünschenswert.
Sollte aufgrund einer Pandemie eine behördliche Gästeanzahl Reduzierung ausgesprochen werden, sodass der Kunde die Hochzeit stornieren möchte, so hat der Kunde die entsprechende Rücktrittsentschädigung an die Fotografin zu leisten (siehe Punkt 7).
Bei einer Stornierung seitens des Kunden aufgrund von persönlichen Vorsichtsmaßnahmen ohne weitere behördliche Beschlüsse, wird auf die entsprechende zu leistende Rücktrittsentschädigung hingewiesen.

9. Nutzungs- und Urheberrechte
Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei der Fotografin. Audio-, Bild –und Urheberrechte bleiben zur Gänze bei der Fotografin.
Wird ein eingeschränktes Nutzungs- und/oder Vervielfältigungsrecht durch die Fotografin an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht der Fotografin zu machen.
Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch.

Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt.

Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin über.
Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren von der Fotografin bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch die Fotografin.
Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Filter, Ausschnittänderung u.a.) wird ausdrücklich untersagt bzw. bedarf der vorherigen Zustimmung von der Fotografin.

10. Datenschutz und Verwendung der Fotos zur Eigenwerbung
Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an die Fotografin bekanntgegeben werden, ist die Fotografin berechtigt, diese zur Vertragsabwicklung sowie für weitere Werbemaßnahmen seitens der Fotografin zu speichern.

Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu.
Die Fotografin verpflichtet sich, diese Daten nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben.
Die Fotografin darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Social Media, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.).

Der Kunde erteilt hierzu mit verbindlicher Auftragszusage sein ausdrückliches Einverständnis.

11. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht, bei Lieferungen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland.

12. Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Fotografin, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist.
Sind beide Vertragspartner Kaufleute, juristische Person des öffentlichen Rechts u.ä. so ist der Geschäftssitz der Fotografin als Gerichtsstand vereinbart.

13. Schriftformerfordernis
Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam.

Jegliche vertragsändernden oder –ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis.

14. Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam.
Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Marktl am Inn.

Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen ebenfalls Marktl am Inn.

15. Fotoshootings

A.) Das Fotografieren
Das Fotografieren findet an dem vorher vereinbarten Termin und Ort statt.
Die Terminvereinbarungen sind verbindlich, der Kunde ist verpflichtet Verspätungen telefonisch oder schriftlich mitzuteilen.

Der Anspruch auf den Termin entfällt nach 20 Minuten Verspätung.

B.) Outdoor-Shooting
Der Ort des Outdoor-Shootings wird mit der Fotografin vereinbart
Die finale Entscheidung über die Location obliegt der Fotografin, da diese die örtlichen Besonderheiten genau kennt.
Bei schlechter Witterung wird das Outdoor-Shooting auf einen anderen Termin verschoben.

C.) Dauer des Shootings
Sollte der Auftraggeber nicht pünktlich zum Termin erscheinen, ist dies kein Grund zur Verlängerung des Termins, vor allem bei eventuellen Folgeterminen der Fotografin

D.) Auswahl der Bilder (gilt nicht für Hochzeiten):
Die bearbeiteten Bilder werden dem Auftraggeber in einer Online-Galerie zur finalen Auswahl zur Verfügung gestellt.

Der Auftraggeber erhält für die finale Bildauswahl einen Zeitraum von 2 Wochen.

Sollte es dem Auftraggeber nicht möglich sein, in diesem Zeitraum seine finale Auswahl zu treffen, ist dies der Fotografin schriftlich mitzuteilen.
Andernfalls wird die Fotografin die Bildauswahl eigenständig vornehmen.
Es ist untersagt, die Bilder weiter zu bearbeiten, zu screenshoten oder zu verändern (z.B. Instagram Filter, Zuschnitte o.ä.).

 

E.) Auswahl der Bilder bei Hochzeiten:

Die Auswahl der zu bearbeitenden Bildern liegt komplett bei der Fotografin.

Es ist untersagt, die Bilder weiter zu bearbeiten, zu screenshoten oder zu verändern (z.B. Instagram Filter, Zuschnitte o.ä.).

F.) Liefertermin
Der Liefertermin ist 4-6 Wochen nach dem Fototermin.

Bei unerwarteten Ausfällen kann sich der Abgabetermin verlängern.
 

G.) Bearbeitung
Die Bilder werden von der Fotografin in folgenden Bereichen bearbeitet: Helligkeit, Kontrast, Schärfe, Farben, Zuschnitt.

Hautunreinheiten werden entfernt (z.B. Mückenstiche, Kratzer, blaue Flecken, Pickel)
Die Unzufriedenheit mit eigenem Aussehen ist kein Grund zur Reklamation.

Es finden keine "digitalen Schönheitsoperationen" statt.

Unbearbeitete Bilder und Rohdateien werden nicht an den Auftraggeber herausgegeben.


H.) Übergabe der Fotos
Die Fotografin stellt dem Auftraggeber die Bilder in einer Online-Galerie zum Download als JPEG in voller Auflösung, zur Verfügung.

Die Online-Galerie wird für einen Zeitraum von 6 Wochen zur Verfügung gestellt.

Sollte der Zeitraum für den Auftragnehmer zu kurz sein, ist dies der Fotografin schriftlich mitzuteilen.


I.) Archivierung der Bilder
Unbearbeitete Bilder werden von der Fotografin für einen Zeitraum von 12 Monaten aufbewahrt.

Bearbeitete Bilder werden von der Fotografin für einen Zeitraum von 12 Monaten aufbewahrt.


J.) Urheberrecht
Alle Bilder sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Zustimmung der Fotografin nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden.

Die fotografierten Personen dürfen die Bilder für persönliche, nicht kommerzielle Nutzung verwenden.

K.) Gutscheine
Ein Gutschein kann nur für ein Fotoshooting verwendet werden und nicht für den Kauf von weiteren Gutscheinen.
Ein Gutschein wird nicht in Bargeld ausbezahlt.
Gutschein-Guthaben wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.
Der Gutschein ist übertragbar. Der Verkäufer kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber leisten.

Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.
 

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